Hunde die mindestens 45cm Stockmass oder mindestens 15kg Körpergewicht haben sind im Kanton Zürich Ausbildungspflichtig.
Übersicht Ausbildungspflicht:
Alter des Hundes zum Zeitpunkt -der Übername oder -des Zuzugs in den Kanton |
Welpenförderung (mindestens 4 Lektionen)
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Junghundekurs (mindestens. 10 Lektionen)
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Erziehungskurs (mindestens 10 Lektionen)
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zwischen 8 und 16 Wochen | Ja | Ja | Nein |
zwischen 16 Wochen und 18 Monate | Nein | Ja | Ja, ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden |
zwischen 18 Monate und 8 Jahren | Nein | Nein | Ja |
ab 8 Jahren | Nein | Nein | Nein |
Details Wiesendangen
Mitbringen
>Maximal 5 Teilnehmer. Ich nehmen mir für jedes einzelne Team Zeit und gehe auf den Ausbildungsstand des Hundes ein. Deshalb ist jederzeit ein Einstieg möglich.
Lerninhalt obligatorischer Junghundkurs und Erziehungskurs